| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alle Lieferungen der H. u. M. Schorn GesmbH. an ihre Kunden erfolgen
ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn H.u.M. Schorn GesmbH. diese schriftlich bestätigt. Spätestens
mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Bestellers, unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen, wird hiermit widersprochen.
1. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich
die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der
Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich
andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen
oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt
Pkt. III. nicht. Die Angebote sind freibleibend. Es gelten jeweils
die am Tage der Bestellung geltenden Preise zzgl. Ust. Haben sich
diese Preise geändert, wird dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung
bekannt gegeben. Wird nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen, ab Datum
der Auftragsbestätigung, widersprochen, wird rechtsverbindlich
das Einverständnis des Bestellers mit der Preisänderung
angenommen und zu diesem Preis geliefert.
2. Angebot
Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden
Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Kataloge, Kostenvoranschläge,
behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen
ohne Zustimmung Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich
gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
3. Vertragsabschluss
Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mit
Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Kauf für beide Teile
abgeschlossen und verbindlich. Aufträge für Möbel
werden schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die Bestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen
und etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von 5 Tagen zu melden. Nach
Ablauf dieser Frist wird der Auftrag für beide Seiten rechtsverbindlich.
Für alle anderen Warenbereiche erfolgen Bestätigungen
nur dann, wenn eine kurzfristige Lieferung nicht möglich ist.
Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick
auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren,
geschnittene Meterwaren bzw. abgelängtes Holz, können
wir nicht akzeptieren. Von unseren Bedingungen abweichende Vorschriften
in Auftragsformularen des Käufers sind für uns nicht bindend,
wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Unsere
Möbel werden nach Abbildung oder Muster verkauft. Soweit Einrichtungsgegenstände
aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale
wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen
im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände
nicht mindern. Auch handelsübliche, geringfügige Abweichungen
bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten
als akzeptiert. Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder
Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit,
sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß
vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers
als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen
und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener
rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin
aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.
4. Montage
Sämtliche Preise verstehen sich ohne Montage. Wird Montage
gewünscht, trägt die entsprechenden Kosten der Besteller.
Werden Montagearbeiten vom Kunden bestellt, hat der Kunde für
eine zügige Montageanweisung Sorge zu tragen und sich vor Beginn
der Bohr-/Stemmarbeiten zu vergewissern, dass in diesem Bereich
keine Versorgungsleitungen, wie Gas, Wasser, Heizung, Strom etc.
bauseits verlegt sind. Für etwaige Beschädigungen können
wir in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden.
5. Zahlung
Zahlung muss innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug eingehen.
Wir können nach Wahl, ohne Mitteilung von Gründen, Vorauskasse,
Lieferung gegen Nachnahme, Barzahlung bei Rechnungsvorlage oder
Einzug in Banklastschriftverfahren verlangen, falls nichts Besonderes
über die Zahlungsart vereinbart ist. Wir behalten uns vor die
komplette Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für
das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung
der Einrichtungsgegenstände. Soweit wir die Zahlung durch Wechsel,
Scheck, Bank- oder Kundenkarten akzeptieren, wird unsere Forderung
erst mit Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen trägt
der Kunde. Der Käufer kann gegen von uns geltend gemachte Ansprüche
nur mit solchen Forderungen aufrechnen, welche gerichtlich festgestellt
oder von uns schriftlich anerkannt wurden. Skontoabzüge bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch
mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt
im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe
der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. Nachträgliche Forderungen
– gleich, ob diese bereits in Abschlags-, Teil- oder Schlußrechnungen
enthalten waren oder nicht – können innerhalb von drei
Jahren ab Übernahme des Gewerkes geltend gemacht werden. Hat
keine gemeinsame Übernahme stattgefunden, so gilt für
den Beginn des Fristenlaufs der Tag des Zugangs der Schlußrechnung
beim AG.
6. Terminverlust
Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für
den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens
6 Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung
der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.
7. Rücktritt vom Vertrag
Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurden. Der Kunde kann bei Ablauf einer vereinbarten
Lieferzeit erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in schriftlicher
Form vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzforderungen wegen
Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Bei Annahmeverzug (Pkt. 10) oder anderen wichtigen Gründen,
wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-
und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen
bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne
dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist mittels eingeschriebenen Brief abzusenden.
Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag
zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu
tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so
hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung
von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die
Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen
ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht
möglich.
8. Stornogebühr
Ein Vertragsrücktritt ist ansonsten nur aus wichtigem Grund
zulässig. Soweit wir einem nicht gerechtfertigten Rücktritt
zustimmen, sind wir berechtigt, vorbehaltlich eines darüber
hinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr in der Höhe
von 15% des Kaufpreises zu verrechnen. Dieser Schadenersatz kann
insbesondere die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen,
Reisen u.ä., betreffen. Stornierungen müssen schriftlich
mittels eingeschrieben Brief erfolgen.
9. Mahn- und Inkassospesen
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen von 4% über der Sekundärmarktrendite zu
verrechnen. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, die dem
Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus
der Verordnung des BMwA (BGBI 1996/141 idgF) über die Höchstsätze
der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von €
10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
10. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen
gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei
werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt. Die Preisstellung bezüglich
Zustellung, Montage oder Aufstellung wird auf unseren Angeboten
aufgeführt und hat nur in Verbindung mit dem Angebot Gültigkeit.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr
von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem
dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Beanstandungen bei sichtlich beschädigter Verpackung sind unverzüglich
bei Post, Spedition oder Güterbahnhof zu melden, und für
die entsprechende Schadensaufnahme ist zu sorgen. Der Inhalt von
Warensendungen ist unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen
müssen bis spätestens 3 Tagen nach Lieferung angezeigt
werden, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Rücksendungen
beschädigter Waren werden nur nach unserer schriftlichen Genehmigung
entgegengenommen. Bei Nichtannahme von Warensendungen trägt
der Besteller die hierdurch entstehenden Unkosten.
11. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat. Ist dies nicht der Fall, werden dadurch evtl. entstehende Mehrkosten
berechnet.
Wir sind berechtigt in besonderen Fällen eine Verlängerung
der Lieferzeit bis zu 6 Wochen zu verlangen, insbesondere, wenn
fristgerechte Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen,
Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streik oder ähnliche
Ereignisse nicht möglich ist. In diesen Fällen wird die
Überschreitung des genannten Liefertermins bekannt gegeben
und ein neuer, den gegebenen Umständen entsprechender Liefertermin
genannt. Bei Fixgeschäften kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten,
wenn ihm die verspätete Lieferung nachweisbar Schaden erbringt.
Im übrigen kann, im gegenseitigen Einvernehmen, bei Lieferverzug
das Vertragsverhältnis gelöst werden, ohne dass Schadenersatzansprüche
geltend gemacht werden können.
Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen
wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere
Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.
12. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB
bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur,
etc.).
13. Gewährleistung
Begehrt der Käufer Wandlung oder Preisminderung, können
wir uns als Verkäufer von unserer Leistungspflicht nach unserer
Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Bewirken einer Verbesserung,
bzw. – bei Sachen einer bestimmten Gattung – durch Austausch
der mangelhaften Sache binnen angemessener Frist von – mangels
anderer Vereinbarung höchstens 6 Wochen – befreien.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und Folgeschäden,
welche in Folge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen,
für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Für
Personenschäden, die von uns oder einem unserer Gehilfen verursacht
wurden, haften wir jedoch auch dann, wenn diese nur leicht fahrlässig
herbeigeführt wurden. Falls unsere Haftung nicht aufgrund bestehender,
zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend ist, haften wir
gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei vorsätzlichen, grobfahrlässigem
Handeln bzw. Unterlassen. Dies gilt auch für Trainingshinweise,
Anleitungen etc. im Falle von Unfällen durch den Gebrauch unserer
gelieferten Waren. Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese
nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere
fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von
der Garantiezusage sind Abnützung jeder Art ebenso wenig erfasst
wie Beschädigungen, welche durch den Kunden oder Dritte verursacht
wurden. Für von Herstellern zugesagten Garantien gelten deren
Garantiebedingungen.
14. Produkthaftung
Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetz können wir
uns durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten
befreien. Allfällige Regressforderungen gelten nur dann als
berechtigt, wenn der Fehler in unserer Sphäre verursacht und
zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
15. Haftung mehrere Käufer
Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet,
so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag
übernommenen Verpflichtungen gem. § 893 ABGB als Solidarschuldner
zur ungeteilten Hand.
16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport-
und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet
sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer,
zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den
von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware
nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko
für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die
Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die gelieferte
Ware pfleglich und schonend zu behandeln.
17. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon
jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession
ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen
Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem
Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits
jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht abgetreten werden.
18. Mängelrügen, Zurückbehaltung
Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur anerkannt
werden, wenn sie spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware bei
uns eingehen.
Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den
Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen
Daten bis auf seinen Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen
werden und der so über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen
informiert werden kann.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt
ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen
auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse gesendet werden.
21. Außendienstmitarbeiter
Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, Zahlungen
entgegenzunehmen.
22. Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist 5310 Mondsee.
23. Neuerscheinungen
Kataloge, Prospekte, Preislisten und Liefer- und Zahlungsbedingungen
verlieren bei Neuerscheinung ihre Gültigkeit.
24. Allgemeines
Vorstehende Bedingungen werden nur dann von den Bedingungen des
Bestellers aufgehoben, wenn diese ausdrücklich von uns anerkannt
werden.
Alle Maße sind Zirka-Maße. Irrtümer, Liefermöglichkeiten
und Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts vorbehalten.
Lieferung, Leistung und Angebot von der H. u. M. Schorn Ges.m.b.H.
erfolgen ausschließlich nach den aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen. |